Behörden

Wir sind Spindler.

Wir sind Ihr exklusives Behördenleistungszentrum.

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Rahmenbedingungen für Behörden

Behördenleistungszentren sind eine spezielle Einrichtung der Volkswagen AG, um die vielfältigen Anforderungen der Landesbehörden optimal erfüllen zu können. 

Kommunale Behörden

Zu kommunalen Behörden zählen:

  • Ministerien des Freistaates Bayern und deren nachgeordneten Dienststellen

  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, an denen der Freistaat mindestens 50% beteiligt ist und die keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer haben

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben

  • Kommunale Versorgungsunternehmen, die der Kommune gehören

  • Wirtschaftsunternehmen der Kommunen (eine GmbH), wenn eine Mehrheitsbeteiligung der Kommune am Kapital gegeben ist

Landesbehörden

Als Landesbehörden gelten:

  • Ministerien des Freistaates Bayern und deren nachgeordneten Dienststellen

  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, an denen der Freistaat mindestens 50% beteiligt ist und die keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer haben

In Bayern können die bereits oben erwähnten Landratsämter auch zu den landesbehördlichen Konditionen beziehen, soweit überwiegend hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Unsere Leistungen. Ihre Vorteile.

Die Anforderungen an einen Fuhrparkbetreiber sind sehr vielfältig: Recht, Wartung, UVV, Fahrzeugmarkt, Leasingmarkt, Fuhrparkmanagement, Kostenstellenrechnung, Dienstwagenregelung, Reparaturen, Angebotseinholung, etc. Wir können Sie mit unseren Leistungen optimal in Ihrer Verantwortung unterstützen.

Eine Behörde ist keine Firma. Es gibt hier ganz andere Anforderungen und Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir hierfür Spezialisten.

Das Vergaberecht ist nicht so einfach. Das wissen wir. Behördenverkaufsberater sind aber auch darauf bestens vorbereitet.

Sie bekommen bei uns keine vorgefertigten Standardangebote. In Rücksprache mit Ihnen erstellen wir jedes einzelne Angebot zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Wo fängt Fuhrparkmanagement an und wo hört es auf? Schwierig zu beantworten, aber wir können mit Ihnen zusammen die Grenzen stecken.

Laut BG ist es Pflicht, aber wie organsiert man es in der Praxis? Vor Erstbetrieb und dann einmal jährlich? Wir haben es gelöst.

Sie wollen Ihr neues Fahrzeug weder bei uns noch im Werk abholen? Kein Problem. Unsere Fahrer bringen es bis zu Ihrer Dienstelle und machen die Übergabe vor Ort.

Ihr Mitarbeiter muss nicht laufen, wenn er bei uns das Auto warten lässt. Wir haben da Ersatzmobilität.

Gesamtes Produktportfolio Volkswagen PKW, Volkswagen Nutzfahrzeuge, ŠKODA, SEAT, CUPRA und Audi.

Formulare & Checklisten

Allgemein

Faire Leasingrückgabe

Darauf sollten Sie bei der Fahrzeugrückgabe achten

Vollmacht Fahrzeugzulassung

SEPA-Lastschriftmandat Bayern

Verpflichtungserklärung DW-berechtigte Mitarbeiter

Bescheinigung des erheblichen dienstlichen Interesses

Kommunen

Grosskundenbestätigung

Pflegedienste

Verpflichtungserklärung Pflegedienst

Bescheinigung der Kranken- & Pflegekasse

Kirchen

Berechtigungsnachweis Kirchen

Berechnung Lebenszyklus

EU-Lebenszyklusberechnung Fahrzeuge

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