Einladung
zur jährlichen UVV-Prüfung
Geprüft werden relevante Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit, wie z.B.
- Bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)
- Sitze und Sicherheitsgurte
- Vorrichtungen zur Ladungssicherung
- Zustand von Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten
Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z.B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, etc.) nicht durch ein mangelfreies
HU-Prüfprotokoll oder eine mangelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann,
müssen auch diese Komponenten geprüft werden.
GRUNDLAGE IST DER ARBEITSSCHUTZ
Verkehrssicherheit Arbeitssicherheit nach §29 StVZO im Sinne ArbSchG
+
Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG
=
BetriebssicherheitGemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro.
Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplates "Fahrzeug" im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen.
Da die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, LKW oder Bussen auch PKW-Dienstwagen.
TIPP: Gemeinsame Prüfung spart Zeit und zusätzlichen Aufwand
Wenn es terminlich passt, können wir die UVV-Prüfung ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt
im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion durchführen.
Eine mangelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert.
Sichtbares Zeichen am Fahrzeug ist der Prüfaufkleber am Türholm.
Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach § 29 StVZO.SPINDLER SERVICEBERATER SIND UVV-SACHKUNDIGE
Unsere Serviceberater und KFZ-Mechatroniker bringen durch ihre professionelle Ausbildung Kompetenz und Erfahrung mit,
Fahrzeuge auch im Sinne des ArbSchG und nach der UVV-Prüfvorschrift zu prüfen.
In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht.
Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z.B. spezielle Belastungen oder
überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind.
Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzungen
des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs
beeinträchten, muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnus erfolgen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Einladung
zur jährlichen UVV-Prüfung
Geprüft werden relevante Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit, wie z.B.
- Bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)
- Sitze und Sicherheitsgurte
- Vorrichtungen zur Ladungssicherung
- Zustand von Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten
Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z.B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, etc.) nicht durch ein mangelfreies
HU-Prüfprotokoll oder eine mangelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann,
müssen auch diese Komponenten geprüft werden.
GRUNDLAGE IST DER ARBEITSSCHUTZ
Verkehrssicherheit Arbeitssicherheit nach §29 StVZO im Sinne ArbSchG
+
Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG
=
Betriebssicherheit
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro.
Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplates "Fahrzeug" im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen.
Da die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, LKW oder Bussen auch PKW-Dienstwagen.
TIPP: Gemeinsame Prüfung spart Zeit und zusätzlichen Aufwand
Wenn es terminlich passt, können wir die UVV-Prüfung ohne zusätzlichen
Werkstattaufenthalt im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion durchführen.
Eine mangelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert.
Sichtbares Zeichen am Fahrzeug ist der Prüfaufkleber am Türholm.
Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach § 29 StVZO.SPINDLER SERVICEBERATER SIND UVV-SACHKUNDIGE
Unsere Serviceberater und KFZ-Mechatroniker bringen durch ihre
professionelle Ausbildung Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge auch
im Sinne des ArbSchG und nach der UVV-Prüfvorschrift zu prüfen.
In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht.
Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen
(z.B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind.
Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der
Nichtbenutzungen des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit
des Fahrzeugs beeinträchten, muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnus erfolgen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Einladung
zur jährlichen UVV-Prüfung
Geprüft werden relevante Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit, wie z.B.
- Bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)
- Sitze und Sicherheitsgurte
- Vorrichtungen zur Ladungssicherung
- Zustand von Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten
Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z.B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, etc.) nicht durch ein mangelfreies
HU-Prüfprotokoll oder eine mangelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann,
müssen auch diese Komponenten geprüft werden.
GRUNDLAGE IST DER ARBEITSSCHUTZ
Verkehrssicherheit Arbeitssicherheit
nach §29 StVZO im Sinne ArbSchG
+
Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG
=
BetriebssicherheitGemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro.
Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplates "Fahrzeug" im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen.
Da die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, LKW oder Bussen auch PKW-Dienstwagen.
TIPP: Gemeinsame Prüfung spart Zeit und zusätzlichen Aufwand
Wenn es terminlich passt, können wir die UVV-Prüfung ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion durchführen.
Eine mangelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert. Sichtbares Zeichen am Fahrzeug ist der Prüfaufkleber am Türholm.
Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach § 29 StVZO.SPINDLER SERVICEBERATER SIND UVV-SACHKUNDIGE
Unsere Serviceberater und KFZ-Mechatroniker bringen durch ihre professionelle Ausbildung Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge auch im Sinne des ArbSchG und nach der UVV-Prüfvorschrift zu prüfen.
In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht.
Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z.B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind.
Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzungen des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchten, muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnus erfolgen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.