Großkunden im Überblick

Ihr Ansprechpartner für Großkunden

So individuell wie Ihr Unternehmen ist, so individuell müssen die Lösungen rund um Ihren Fuhrpark sein. Jede Firma ist verschieden organisiert und hat andere Ansprüche an Mobilität. Es ist daher unsere Aufgabe, für Ihr Unternehmen das Passende maßzuschneidern. Der Fuhrpark stellt nicht die Hauptaufgabe in Ihrem Unternehmen dar. Vertrieb, Produktion und/oder Entwicklung besitzen weit höhere Prioritäten. Dennoch ist Ihre Mobilität ein großer Kostenfaktor, welche auch Risiken mit sich bringt. Mit einem ausgebildeten Team und Experten für verschiedenste Bereiche, sind wir der richtige Ansprechpartner, um diese facettenreiche Aufgabe individuell und optimal für Sie zu lösen!

Audi-RS-5-Brücke

Wann gelte ich als Großkunde?

Als Großkunde gelten Sie, wenn:

  • Sie über eine Flotte von 15 oder mehr Fahrzeugen verfügen

  • Ihr jährlicher Bedarf  fünf Fahrzeuge beträgt

  • Sie Sonderkunden sind –  Landesbehörden, Pflegedienste oder Taxi-Unternehmen erhalten spezielle Konditionen

  • In Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeitende tätig sind

Der Status Großkunde ermöglicht Ihnen national und über Landesgrenzen hinaus den Bezug von Neufahrzeugen der Marken Audi, Volkswagen, VW Nutzfahrzeuge, ŠKODA, SEAT und CUPRA. Da jedes Unternehmen unterschiedlich aufgestellt ist und individuell im Markt agiert, lässt sich an dieser Stelle kein pauschales Angebot für alle Großkunden darstellen. Details zu Konditionen, Leistungen und Vorteilen, die exakt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, erfahren Sie im direkten Kontakt mit unseren Ansprechpartnern.

Audi RS 5 Coupé | 140 kW (190 PS), Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 9,6 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 217 g/km; CO2-Klasse (kombiniert): G

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Unsere Leistungen. Ihre Vorteile.

 

 

Die Anforderungen an einen Fuhrparkbetreiber sind sehr vielfältig: Recht, Wartung, UVV, Fahrzeugmarkt, Leasingmarkt, Fuhrparkmanagement, Kostenstellenrechnung, Dienstwagenregelung, Reparaturen, Angebotseinholung, etc. Wir können Sie mit unseren Leistungen optimal in Ihrer Verantwortung unterstützen.

Fuhrparkmanagement

Wo fängt Fuhrparkmanagement an und wo hört es auf? Schwierig zu beantworten, aber wir können mit Ihnen zusammen die Grenzen stecken.

Fuhrparkrecht

Was gibt es zu beachten, wer muss was delegieren? Wir unterstützen! 

Gehaltsumwandlungsmodelle

Mitarbeiter-Car-Leasing nennen wir es und haben eine ganz eigene Lösung für das Thema.

Intermisfahzeuge

Der neue Mitarbeiter hat gerade noch 6 Monate Probezeit und Sie wollen noch kein Auto bestellen? Oder Sie haben eine saisonale Spitze? Wir haben hier Lösungen.

Audi-RS-5-vorne

Audi RS 5 Coupé | 331 kW (450 PS): Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 9,6 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 217 g/km; CO2-Klasse (kombiniert): G

Audi-RS-5-Scheinwerfer

Audi RS 5 Coupé | 331 kW (450 PS): Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 9,6 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 217 g/km; CO2-Klasse (kombiniert): G

Kilometerüberwachung

Der Außendienst hat ein neues Gebiet und fährt mehr als gedacht? Der Innendienst fährt weniger? Wir optimieren für Sie auch während der Laufzeit - wenn es kostengünstiger ist.

Servicemanagement

Servicevereinbarung mit der lokalen Werkstatt? Offene oder geschlossene Abrechnung bei Wartung- und Verschleiß? Wie organsiert man schlank den saisonalen Radwechsel? Die beste Lösung suchen wir mit Ihnen.

Tankmanagement

Welche ist die richtige Tankkarte? Welcher Nachlass bei Mineralölgesellschaften ist okay? Abrechnung nach Fahrzeug oder Nutzer? Abrechnugszeitraum? Gibt es Tankkarten für alternative Antriebe? Wir geben die Antwort!

UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschriften

Laut BG ist es Pflicht, aber wie organsiert man es in der Praxis? Vor Erstbetrieb und dann einmal jährlich? Wir haben es gelöst.

Koordination (bundesweit und teilweise europaweit)

Das Auto vom Mitarbeiter steht im Norden, der Firmensitz ist jedoch im Süden – für uns kein wirkliches Thema!

Mobilitätsersatzwagen

Ihr Mitarbeiter muss nicht laufen, wenn er bei uns das Auto warten lässt. Wir haben da Ersatzmobilität.

Nutzerberatung

Der Nutzer muss sein optimales Modell finden oder noch die Ausstattungen optimieren. Wir machen das gerne!

Online-Unterweisung

Die betriebliche Unterweisung nach »DGUV Vorschrift 70« ist für jeden Betrieb verpflichtend durchzuführen. Wir bieten Ihnen die passende Unterstützung um dieses Thema einfach und zeitsparend abwickeln zu können.

Audi-RS-5-Spiegel
Audi-RS-5-Reifen

Prozessdefinition und -Optimierung

Sind Sie perfekt aufgestellt? Ist alles dokumentiert? Kein Prozess zu viel oder zu wenig, alles wasserdicht? Wir finden es heraus.

SpindlerSafetyLease

Ihr Mitarbeiter hat gekündigt, der Leasingvertrag läuft aber noch? Für uns kein Thema!

Übergabe an Nutzer

Übergabe des Fahrzeuges und Erläuterung der Fahrzeugfunktionen, einschließlich UVV und Führerschreinprüfung – natürlich digital dokumentiert!

Zusatzleistung

Kostenlose Außen- und Innenreinigung

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Spindler GmbH & Co. KG

Nürnberger Straße 108

97076 Würzburg

info@spindler-gruppe.deZu unseren Standorten

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Samstag

08:00 - 13:00 Uhr

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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

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